Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem ÖV, dem Velo, oder dem Auto entstanden sein. Bei dem Verrechnen von Fahrtkosten gilt es einige Einzelheiten zu berücksichtigen. Denn die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen festgelegte Vorgaben erfüllen. Ausserdem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.